Fragen und Antworten (FAQ) Trinkwasserqualität
Die Qualität unseres Trinkwassers wird mit Hilfe zahlreicher Probenahmen kontinuierlich überwacht. Hierzu wird eine Vielzahl von Wasserproben an den Grundwasserbrunnen, im Wasserwerk, im Trinkwasserverteilungsnetz und bei unseren Kunden entnommen und analysiert.
Der Gesetzgeber hat in der Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) festgelegt, welche Stoffe in den Untersuchungen zu erfassen sind und welche Anforderungen und Grenzwerte beachtet werden müssen.
Das Trinkwasser muss laut TrinkwV mikrobiologische, chemische und radiologische Anforderungen erfüllen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit "bei einem lebenslangen Verzehr nicht besorgen" lassen. Zudem sind Grenzwerte und Anforderungen sogenannter "Indikatorparameter" einzuhalten.
Die erforderlichen Untersuchungen dürfen ausschließlich von dafür zugelassenen unabhängigen Laboren durchgeführt werden. Für die Durchführung gibt es strenge gesetzliche Vorgaben, deren Einhaltung vom Gesundheitsamt Groß-Gerau überwacht werden.
Einwandfreies Trinkwasser ist rein und genusstauglich. Wie jedes andere Naturprodukt ist auch das Grundwasser aus den Brunnen im Groß-Gerauer Stadtwald unvermeidbaren Umwelteinflüssen ausgesetzt, sodass eine absolute Reinheit nicht gegeben ist.
Flaschenwasser wird in verschiedenen Qualitäten im Handel angeboten. Hierzu zählen u.a. Mineralwasser und Tafelwasser. Die Qualitätsanforderungen beider Wässer werden durch die Mineral- und Tafelwasserverordnung geregelt. Demzufolge dürfen natürliche Mineralwässer keine Zusätze enthalten und nicht aufbereitet werden. Auch Mineralwässer können sich nicht den Einflüssen auf den natürlichen Wasserkreislauf entziehen. Tafelwasser ist rechtlich Wasser mit mindestens einer Zutat. Chemisch ist es ein "künstliches" Mineralwasser, das meist unter Verwendung von gewöhnlichem Trinkwasser und/oder natürlichem Mineralwasser hergestellt wird.