Wasserschutzgebiet
Das Wasserschutzgebiet für die Wassergewinnungsanalgen und Brunnen im Gerauer Land ist seit 1970 rechtskräftig festgelegt. Beginnend an der Brunnengalerie des Wasserwerks Gerauer Land erstreckt es sich entsprechend des Wassereinzugsgebietes bis in den Bereich von Messel (siehe Lageplan).
Neben den zentralen Zonen I (Fassungsbereich) und II (engere Schutzzone) komplettieren die weiteren Schutzzonen III A und III B den Bereich. Für die einzelnen Zonen bestehen gemäß Wasserschutzgebietsverordnung Restriktionen hinsichtlich der Nutzung, so zum Beispiel zur Lagerung wassergefährdender Stoffe.