Befundprüfung des Wasserzählers
Wenn Sie als Kunde Zweifel an der Messgenauigkeit Ihres Wasserzählers haben, können Sie einen Antrag auf Befundprüfung stellen. Bitte beachten Sie, dass lediglich der Eigentümer, nicht aber der Mieter oder Pächter einer Liegenschaft für die Antragstellung befugt ist.
Das Wasserwerk Gerauer Land ist als Messgeräteverwender für die Beantragung der Befundprüfung Ihres Wasserzählers zuständig. Die Befundprüfung erfolgt je nach Eigentümerwunsch entweder bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder in Zusammenarbeit mit der Eichbehörde.
Für die Befundprüfung Ihres Wasserzählers setzen Sie sich bitte mit unseren Mitarbeitern der Verbrauchsabrechnung in Verbindung oder nutzen Sie das beiliegende Formular, welches Sie bitte per E-Mail an vbr@ww-gl.de oder per Post an Wasserwerk Gerauer Land, Zählerüberprüfung, Breslauer Str. 10, 64521 Groß-Gerau, ausgefüllt an uns zurücksenden.
Der Antragsteller hat das Recht, bei der Befundprüfung anwesend zu sein.
Kosten der Befundprüfung
Wenn das Messgerät bei der Befundprüfung die Verkehrsfehlergrenzen einhält, so sind sämtliche mit der Zählerüberprüfung zusammenhängenden Kosten vom Antragsteller, dem Eigentümer der Liegenschaft, zu tragen. Hierzu zählen alle anfallenden Gebühren für die Befundprüfung sowie Arbeitszeit, Fahrtkosten und der Restwert des Wasserzählers,
Die Kosten betragen zwischen 350,00 € - 500,00 € und sind per Vorausleistungsbescheid zu entrichten.
Überschreitet das Messgerät in einem oder in mehreren Belastungsbereichen die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen, so werden die Kosten der Zählerprüfung vom Zweckverband getragen und eine Korrektur Ihres Gebührenbescheides erstellt.