Standrohre

Standrohrausgabe

Die Ausgabe von Standrohren erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten des Wasserwerks in der Breslauer Straße 10 in Groß-Gerau. Die Kaution beträgt 770,00 €.
Sofern es sich um eine Standrohrbenutzung für ein Neubauvorhaben handelt, ist zuerst ein Antrag auf Herstellung eines Trinkwasseranschlusses (Antrag siehe unter Download) zu stellen.

Es gelten folgende Preise:

Mietpreis

Mietpreis bei einer Mietzeit von bis zu 3 Monaten:1,53 €/Kalendertag
Mietpreis ab dem 4. Monat: 2,56 €/Kalendertag

Für die Zuteilung und die Überprüfung des Standrohres und des Hydranten werden grundsätzlich 40,00 € in Rechnung gestellt.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Das Standrohr sollte vor Ablauf von drei Monaten zur Zwischenablesung und Kontrolle ins Wasserwerk gebracht werden. In diesem Fall wird ein neuer Vertrag geschlossen und der Mietpreis bleibt bei 1,53 € netto/Kalendertag.

Mengenpreis

Die Kosten für das entnommene Wasser werden nach Verbrauch über den Wasserzähler gemäß der gültigen Preisregelungen abgerechnet. Die Abrechnung innerhalb der Gemeinden Büttelborn, Nauheim und Trebur erfolgt durch das Wasserwerk, in Groß-Gerau einschließlich Stadtteile erfolgt eine separate Verbrauchsabrechnung seitens der Stadtwerke Groß-Gerau.

Kaution

Die Kaution beträgt für jedes Standrohr einschließlich Schieberschlüssel 770,00 €.
Die Kaution ist bei Abholung des Standrohres als Barzahlung oder mit EC-Karte zu entrichten.
Bei Rückgabe des Standrohres wird die Kaution mit dem Miet- und Mengenpreis und eventuellen Standrohrmängeln verrechnet und der ggf. verbleibende Betrag auf das Konto des Kunden überwiesen.

Standrohrbenutzung für die Befüllung von Swimmingpools

Bei einer Standrohrbenutzung zur Schwimmbeckenbefüllung werden die oben angeführten Preise berechnet. Zudem erfolgt eine Weiterleitung des Wasserverbrauchs an die Gemeinden/Stadtwerke für die zusätzliche Berechnung der Abwassergebühr.