Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes "Wasserwerk Gerauer Land" - Investorensuche für Groß-Gerauer Wasserturm
Investorensuche für Groß-Gerauer Wasserturm
Hinweisbekanntmachung:
Die Bereitstellung erfolgt zum 06.12.2024.
Bekanntmachung vom 06.12.2024:
Das Wasserwerk sucht Investoren, die Interesse an Kauf oder Pacht des denkmalgeschützten Wasserturms haben, um diesen zu sanieren und zu vermarkten. Zu diesem Zweck wird ein ergebnisoffenes, transparentes Bieterverfahren durchgeführt. Interessenten können bis zum 14.01.2025 formlos ihr Interesse bekunden per E-Mail an: Wasserturm-GG@Stadtbauplan.de
Aufgrund des Sanierungsbedarfes kann der Wasserturm nicht länger für die Wasserversorgung genutzt werden und auch die bisherige gewerbliche Nutzung ist aktuell ausgesetzt. Gleichwohl stellt der Wasserturm als Einzelkulturdenkmal und „Landmarke“ in Groß-Gerau ein bedeutsames Wahrzeichen und einen lokalen Identifikationsfaktor dar.
Nähere Informationen zu dem Verfahren sind auf der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD-Link) veröffentlicht.
Groß-Gerau, den 06.12.2024
gez. Jochen Engel, Bürgermeister
(Verbandsvorsitzender)
Verbandsversammlung am 27.11.2024
Das Protokoll zur Verbandsversammlung am 27.11.2024 finden Sie hier.
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023
Hinweisbekanntmachung:
Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land für das Wirtschaftsjahr 2023 nebst Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers kann vom 16. bis zum 20. Dezember 2024 sowie am 23. und am 27. Dezember 2024 während der Geschäftszeiten MO-FR von 09:00-12:00 Uhr in Besprechungsraum 2 des Wasserwerks Gerauer Land, Breslauer Str. 10, 64521 Groß-Gerau, eingesehen werden.
Die Bereitstellung erfolgt zum 13.12.2024.
Bekanntmachung:
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 27. November 2024 den Jahresabschluss 2023 festgestellt und beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe von 266.968,68 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Abschlussprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH hat dem Jahresabschluss 2023 mit Datum vom 17.09.2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Groß-Gerau, 13.12.2024
gez. Jochen Engel
(Verbandsvorsitzender)
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024
Hinweisbekanntmachung:
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land für das Wirtschaftsjahr 2024 nebst Genehmigung kann vom 16. bis zum 20. Dezember 2024 sowie am 23. und am 27. Dezember 2024 während der Geschäftszeiten MO-FR von 09:00-12:00 Uhr in Besprechungsraum 2 des Wasserwerks Gerauer Land, Breslauer Str. 10, 64521 Groß-Gerau, eingesehen werden.
Die Bereitstellung erfolgt zum 13.12.2024.
Bekanntmachung:
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 29. November 2023 den Wirtschaftsplan 2024 und aufgrund der Auflage in der Genehmigungsverfügung vom 19. Juni 2024 in der Sitzung am 27. November 2024 die Anpassung des Wirtschaftsplans 2024 mit folgendem Feststellungsvermerk beschlossen:
„Festsetzung
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird im Erfolgsplan in den Erträgen auf 6.841.000 EUR in den Aufwendungen auf 6.511.000 EUR mit einem Überschuss von 330.000 EUR; im Vermögensplan in den Einnahmen (Mittelherkunft) auf 4.282.000,00 EUR in den Ausgaben (Mittelverwendung) auf 4.282.000,00 EUR festgesetzt.
Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen des Vermögensplans notwendig ist, wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
Stellenübersicht
Es gilt die als Teil des Wirtschaftsplanes beigefügte Stellenübersicht.
Groß-Gerau, den 27.11.2024
Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land
Jochen Engel, Verbandsvorsitzender“
Die genehmigungspflichtigen Bestandteile des Wirtschaftsplans 2024 wurde vom Landrat des Kreises Groß-Gerau am 19. Juni 2024 mit einer inzwischen erfüllten Auflage mit folgendem Wortlauft genehmigt:
„Hiermit genehmige ich
1. den im Beschluss über den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes „Wasserwerk Gerauer Land" für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.500.000,00 € (in Worten: „Zwei Millionen Fünfhunderttausend Euro“); und
2. den im vorgenannten Beschluss über den Wirtschaftsplan festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000,00 € (in Worten: „Eine Million Euro“).
Die Genehmigung zu 1. wird mit nachstehender Auflage verbunden: Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasserwerk Gerauer Land“ hat die Festsetzung der Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan durch Beschluss aufgrund meiner untenstehenden Ausführungen zu 1.3.1.1 bis zum 09. Dezember 2024 anzupassen und mir dies nachzuweisen.“
Groß-Gerau, 13.12.2024
gez. Jochen Engel
(Verbandsvorsitzender)
Verbandsversammlung am 29.11.2023
Das Protokol der Verbandsversammlung am 29.11.2023 finden Sie hier.
Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2022 des Wasserwerks Gerauer Land
Hinweisbekanntmachung:
Die Bereitstellung erfolgt zum 18.01.2024.
Bekanntmachung:
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 21.06.2023 den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß § 27 Abs. 3 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.
Dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH geprüften Jahresabschluss 2022 wurde mit Datum vom 28.04.2023 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind im Zeitraum vom 22.01.2024 - 26.01.2022, Montag - Freitag von 09:00-12:00 Uhr und Montag - Donnerstag von 13:00-15:00 Uhr im Verwaltungsgebäude des Wasserwerks Gerauer Land, Breslauer Str. 10, 64521 Groß-Gerau, Schulungsraum, öffentlich ausgelegt.
gez. Jochen Engel
Verbandsvorsitzender
Kundeninformation zur Erhöhung der Verbrauchs- und Grundgebühren zum 01.01.2024
(Versorgte Kommunen: Büttelborn, Nauheim und Trebur) *
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
damit wir zukünftig wieder kostendeckend wirtschaften können, hat die Verbandsversammlung die Verbrauchs- und Grundgebühren zum 01.01.2024 angehoben.
Neben der Erhöhung der Verbrauchsgebühr von 1,52 €/m³ (brutto) auf 1,77 €/m³ (brutto) werden nach der langen Zeit von 26 Jahren erstmals auch wieder die Grundgebühren erhöht.
Die neuen Grundgebühren wurden so kalkuliert, dass die Zählergrößen und somit deren Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. In Folge dieser Skalierung sind Haushalte mit größeren Wasserzählern von der Gebührenerhöhung stärker betroffen.
Übersicht Grundgebühren
Zählergröße Dauerdurchfluss (Q3) | jährliche Grundgebühr bis 31.12.2023 (brutto) | jährliche Grundgebühr ab 01.01.2024 (brutto) |
---|---|---|
Q3=4 | 22,32 € | 60,00 € |
Q3=10 | 27,60 € | 150,00 € |
Q3=16 | 51,87 € | 240,00 € |
Q3=25 | 361,06 € | 375,00 € |
Q3=63 | 459,54 € | 945,00 € |
Q3=100 | 556,74 € | 1.500,00 € |
Hinweis: Bei 97 % der Haushalte ist ein Wasserzähler mit der Zählergröße Q3=4 verbaut.
Auswirkungen der Gebührenerhöhung zum 01.01.2024 bei einer Zählergröße Q3=4
In Abhängigkeit des Jahresverbrauches erhöhen sich die Kosten in Folge der Gebührenanpassungen für Kunden mit der Zählergröße Q3=4 (ehemals Qn 2,5) zwischen 27 % bzw. 87,68 €/a (200 m³/a) und 51 % bzw. 50,18 €/a (50 m³/a).
Als Ihr Wasserversorger für die Kommunen Büttelborn, Nauheim und Trebur ist es unsere Aufgabe, die Versorgung Ihrer Gemeinde mit Trinkwasser auch langfristig sicherzustellen.
Aus diesem Grund haben wir in den letzten 10 Jahren rund 18 Mio. Euro in den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer technischen Versorgungsanlagen investiert. Ein Großteil des Betrages - etwa 11,0 Mio. Euro - sind in die Sanierung und Erneuerung unseres rund 330 km langen Versorgungsnetz geflossen. Auch zukünftig wird jährlich ein Großteil unserer Investition gezielt für den Erhalt und Ausbau unseres Rohrnetzes eingesetzt.
Im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung wurde das gesamte Rohrnetz unseres Wasserverbandes einer hydraulischen, wirtschaftlichen wie auch zustands- und risikoorientierten Optimierung und Erneuerungsplanung unterzogen. Ergebnis der Gesamtuntersuchung ist eine detaillierte Erneuerungsplanung, die sowohl die Rohrmaterialien, als auch das Alter, das Schadenspotenzial sowie die Bedeutung der Leitung innerhalb des Systems berücksichtigt. Um das Rohrnetz auch zukünftig mit der zwingend erforderlichen Sicherheit betreiben zu können, müssen wir pro Jahr durchschnittlich rund 3 km Rohrleitungen erneuern.
Bedingt durch die seit Anfang 2022 massiv angestiegenen Energie- und Materialkosten hat sich auch der Kostenaufwand für die Modernisierungen im Rohrnetz und den Betrieb des Leitungssystems erheblich erhöht.
Das Jahr 2022 wurde mit einem Fehlbetrag abgeschlossen und das Jahr 2023 wird nur wegen eines Einmaleffektes voraussichtlich ausgeglichen abschließen.
Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verbrauchsabrechnung unter Telefon 06152 9817/-18, -19 gerne zur Verügung.
Ihr Wasserwerk Gerauer Land
*) Kunden aus Groß-Gerau und deren Stadtteile werden von den Stadtwerken Groß-Gerau mit den von der Stadt Groß-Gerau festgelegten Gebühren gesondert abgerechnet.
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land
Hinweisbekanntmachung:
Die Satzung kann während der Geschäftszeiten MO-FR von 08:00-12:00 sowie MO-DO von 13:00-15:30 Uhr eingesehen und ein Ausdruck gegen Gebühr ausgegeben werden.
Die Bereitstellung erfolgt zum 07.12.2023.
Bekanntmachung vom 07.12.2023:
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 29.11.2023 die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land vom 31.12.2022 beschlossen.
1. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land vom 31.12.2022
Auf Grund der §§ 7, 9 und 21 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBI. S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16.02.2022 (GVBl. S. 83, 88) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land in ihrer Sitzung vom 29.11.2023 folgende 1. Änderung der Satzung vom 31.12.2022 beschlossen:
Artikel 1
§ 14 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Für die Durchführung der Aufgabe im Gebiet der Stadt Groß-Gerau nach § 3 schließen Zweckverband und Stadt Groß-Gerau eine gesonderte Vereinbarung. Zu diesem Zweck werden die Aufwendungen und Einnahmen der Tätigkeiten des Verbandes auf dem Gebiet der Stadt Groß-Gerau nach § 3 verursachungsgerecht ermittelt und abgerechnet.
Artikel 2
Die Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Groß-Gerau, den 29.11.2023
gez. Jochen Engel, Bürgermeister
(Verbandsvorsitzender)
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land
Hinweisbekanntmachung:
Die Satzung kann während der Geschäftszeiten MO-FR von 08:00-12:00 sowie MO-DO von 13:00-15:30 Uhr eingesehen und ein Ausdruck gegen Gebühr ausgegeben werden.
Die Bereitstellung erfolgt zum 07.12.2023.
Bekanntmachung vom 07.12.2023:
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 29.11.2023 die 6. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land vom 02.12.2015 beschlossen.
6. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land vom 02.12.2015
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14. Dezember 2010 (GVBl. S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land in ihrer Sitzung vom 29. November 2023 folgende 6. Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 25 wird wie folgt neu gefasst:
§ 25 Benutzungsgebühren
(1) Der Verband erhebt zur Deckung seiner Kosten im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG einerseits Grundgebühren zur Deckung eines Vorabanteils der Vorhaltekosten nach Maßgabe des Abs. 2 und andererseits Verbrauchsgebühren zur Deckung der verbleibenden Vorhaltekosten sowie der verbrauchsabhängigen Kosten nach Maßgabe des Abs. 3.
(2) Die Grundgebühr bemisst sich nach der Art und Durchflusskapazität des Wasserzählers. Sie beträgt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer jährlich für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss von
Q3 = 4 m³/h (Nenndurchfluss Qn 2,5) 60,00 € (56,07 € netto + 7% USt)
Q3 = 10 m³/h (Nenndurchfluss Qn 6) 150,00 € (140,19 € netto + 7% USt)
Q3 = 16 m³/h (Nenndurchfluss Qn 10) 240,00 € (224,30 € netto + 7% USt)
Q3 = 25 m³/h (Nenndurchfluss Qn 15) 375,00 € (350,47 € netto + 7% USt)
Q3 = 63 m³/h (Nenndurchfluss Qn 40) 945,00 € (883,18 € netto + 7% USt)
Q3 = 100 m³/h (Nenndurchfluss Qn 60) 1.500,00 € (1.401,87 € netto + 7% USt)
(3) Die Verbrauchsgebühr bemisst sich nach der Menge in Kubikmetern (m³) des zur Verfügung gestellten Wassers. Sie beträgt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer
1,77 € pro m³ (1,65 € pro m³ netto + 7% USt).
Ist eine Messeinrichtung ausgefallen, wird die Selbstablesung versäumt oder nicht abgegeben oder wird dem Verband bzw. einem Beauftragten der Zutritt zu den Messeinrichtungen verweigert oder ist das Ablesen der Messeinrichtungen aus sonstigen Gründen nicht möglich, schätzt der Verband den Verbrauch nach pflichtgemäßem Ermessen.
Artikel 2
Die Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Groß-Gerau, den 29.11.2023
gez. Jochen Engel, Bürgermeister
(Verbandsvorsitzender)
Verbandsversammlung am 21.06.2023
Das Protokoll zur Verbandsversammlung am 21.06.2023 finden Sie hier.
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land
Hinweisbekanntmachung:
Die Satzung kann während der Geschäftszeiten MO-FR von 08:00-12:00 sowie MO-DO von 13:00-15:30 Uhr eingesehen und ein Ausdruck gegen Gebühr ausgegeben werden.
Die Bereitstellung erfolgt zum 30.06.2023.
Bekanntmachung:
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 21.06.2023 die 5. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land vom 02.12.2015 beschlossen.
5. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land vom 02.12.2015
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl. S. 764), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land in ihrer Sitzung vom 21.6.2023 folgende 5. Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 12 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Regelung des § 16 AVBWasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20. Juni 1980 in der Fassung vom
11. Dezember 2014) zum Zutrittsrecht findet Anwendung.
Artikel 2
Die Satzungsänderung tritt am 1.07.2023 in Kraft.
Groß-Gerau, den 21.06.2023
gez. Jan Fischer, Bürgermeister
(Verbandsvorsitzender)
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DES ZWECKVERBANDES "WASSERWERK GERAUER LAND"
Hinweisbekanntmachung:
Die Bereitstellung erfolgt zum 17.05.2023.
Vertretungsberechtigte des Zweckverbandes "Wasserwerk Gerauer Land"
Der Zweckverband macht hiermit gemäß § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 3 Abs. 5 EigBGes den Kreis der Vertretungsberechtigten und der Beauftragten sowie den Umfang der Vertretungsbefugnis bekannt.
Zur Wahrnehmung der Geschäftsleitung des Zweckverbandes hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 10.05.2023 mit Wirkung zum 01.01.2023 Herrn Martin Wurzel als Geschäftsführer gemäß der seit 31.12.2022 gültigen Verbandssatzung als Geschäftsführer bestellt.
Die Geschäftsleitung leitet den Zweckverband auf Grundlage der Beschlüsse der Verbandsversammlung in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, soweit nicht durch das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit oder die Verbandssatzung etwas anderes bestimmt ist. Sie ist insbesondere befugt, den Zweckverband außergerichtlich im Rahmen der laufenden Geschäftsführung zu vertreten, soweit ein Geschäft im Einzelnen nicht nach § 5 EigBGes der Zuständigkeit des Vorstandes zugewiesen ist.
Groß-Gerau, den 10.05.2023
Jan Fischer
Verbandsvorsitzender
Vollsperrung Berkach im Teilbereich der Rathausstraße
Aufgrund von Rohrnetzarbeiten am Wasserversorgungsnetz wird in Groß-Gerau / Berkach die Rathausstraße im Zeitraum 20.03.-25.03.2023 im Teilbereich Hausnumme 18 bis 26 voll gesperrt, siehe Link.
Bitte nutzen Sie die beschilderten Umleitungen.
Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2021 des Wasserwerks Gerauer Land
Hinweisbekanntmachung:
Die Bereitstellung erfolgt zum 11.03.2023.
Bekanntmachung:
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 13.07.2022 den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 gemäß § 27 Abs. 3 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.
Dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH geprüften Jahresabschluss 2021 wurde mit Datum vom 12.04.2022 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind im Zeitraum vom 13.03.-17.03.2023, Montag - Freitag von 09:00-12:00 Uhr sowie Montag - Donnerstag von 13:00-15:00 Uhr im Verwaltungsgebäude des Wasserwerks Gerauer Land, Breslauer Straße 10, 64521 Groß-Gerau, Schulungsraum, öffentlich ausgelegt.
gez. Jan Fischer
Verbandsvorsitzender
Verbandsversammlung am 30.11.2022
Das Protokoll zur Verbandsversammlung am 30.11.2022 finden Sie hier.
Zweckverbandssatzung Wasserwerk Gerauer Land, gültig ab 31.12.2022
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 30.11.2022 die Satzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land, gültig ab 31.12.2022, beschlossen.
Die Bekanntmachung erfolgte am 23.12.2022 im Groß-Gerauer Echo und in der Mainspitze.
4. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 30.11.2022 die 4. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015 beschlossen.
Die 4. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015 tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Die Bekanntmachung erfolgte am 23.12.2022 im Groß-Gerauer Echo und in der Mainspitze.

Wasserturm geht außer Betrieb – Fachbüro stellt Mängel in der Deckenstatik fest
Der Zweckverband „Wasserwerk Gerauer Land“ freut sich darauf, im Jahr 2029 auf die einhundertjährige Entwicklungsgeschichte des Groß-Gerauer Wasserturmes zurückzublicken.
Die Verantwortlichen des Zweckverbandes planten das besondere Jubiläum sehr frühzeitig, um mögliche Sanierungsmaßnahmen bis zum Jubiläum rechtzeitig abschließen zu können.
Vor einer umfänglichen Sanierung sollte jedoch der bauliche Zustand des Wasserturms geprüft werden. Da trotz intensiver Bemühungen weder in den eigenen noch in staatlichen Archiven Unterlagen zur Statik vorhanden waren, entschied man sich Ende 2021 eine statische Nachberechnung des inzwischen weit über 90 Jahre alten Gebäudes in Auftrag zu geben.
Zu beachten dabei war, dass der Wasserturm ein Tragwerk mit einem hohen Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 4) ist. Diese Einstufung geht einher mit besonderen Anforderungen an die Nachweise von Standsicherheit, Brand-, Schall- und Erschütterungsschutz.
Die mehrfach überprüften statischen Untersuchungen brachten bedauerlicherweise schwerwiegende Mängel zu Tage:
Während die tragenden Stahlbetonstützen des Wasserturms ausreichend dimensioniert sind, ist die Tragkraft der vorhandenen Geschossdecken und Unterzüge für die derzeitige Nutzung (Büroräume) nicht ausreichend.
Zum Bedauern der Verantwortlichen des Zweckverbandes „Wasserwerk Gerauer Land“ erfordert der Ernst der Lage den kurzfristigen Auszug sämtlicher Unternehmen, die Räume in den Obergeschossen 1-5 im Wasserturm nutzen. Die betroffenen Mieter wurden umfassend informiert und bewiesen großes Verständnis für die außergewöhnliche Situation, die für alle Betroffenen überraschend kam und mit gewaltigen Herausforderungen verbunden ist.
Die Zweckverband sagte zu, seine Mieter, die ihren Auszug zügig organisieren wollen, nach besten Kräften zu unterstützen – sowohl in der praktischen Abwicklung als auch finanziell.
Weiterführende Untersuchungen werden offenbaren, ob und unter welchen Bedingungen eine Sanierung des Wasserturmes vorstellbar ist.
Verbandsversammlung am 21.09.2022
Das Protokoll zur Verbandsversammlung am 21.09.2022 finden Sie hier.
Verbandsversammlung am 13.07.2022
Das Protokoll zur Verbandsversammlung am 13.07.2022 finden Sie hier.
Verbandsversammlung am 24.11.2021
Das Protokoll zur Verbandsversammlung am 24.11.2021 finden Sie hier.
Verbandsversammlung am 09.12.2020
Das Protokoll zur Verbandsversammlung am 09.12.2020 finden Sie hier.
1. Änderungssatzung zur Zweckverbandssatzung vom 02.12.2015
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 09.12.2020 die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land vom 02.12.2015 beschlossen.
3. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 09.12.2020 die 3. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015 beschlossen.
2. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015
Die Verbandsversammlung des Wasserwerks Gerauer Land hat in ihrer Sitzung am 09.12.2020 die 2. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015 beschlossen.
Pressemitteilung zu Funkzählern
Wasserzähler werden "smart" - der Funkwasserzähler kommt
Ab 2021 sollen in den Verbandskommunen Nauheim, Trebur und Büttelborn alle herkömmlichen Wasserzähler des Wasserwerks Gerauer Land nach Ablauf ihrer sechsjährigen Eichzeit gegen Funkwasserzähler ausgetauscht werden. Das beschloss die Verbandsversammlung am 26. August 2020.
Funkwasserzähler können Daten wie Zählernummer, Zählerstand und auch Betriebsmeldungen wie z.B. zu Rückwärtsdurchfluss übertragen.
Funkwasserzähler haben mehrere Vorteile, beispielsweise muss der Kunde für die Ablesung nicht mehr vor Ort sein und Zählerableser ins Haus lassen. Nebenbei ist das gerade in Zeiten einer Corona-Pandemie sinnvoll. Es kann auf den Stichtag genau abgerechnet werden und das Messverfahren der elektronischen Wasserzähler ist sehr präzise.
Zukünftig wird es auch möglich sein auf Kundenwunsch den Datenspeicher des Funkwasserzählers für die Analyse des Wasserverbrauchs zu nutzen.
Nach einer vollständigen Umstellung auf Funkwasserzähler kann das Wasserwerk mit Hilfe der neuen Technologie Wasserverluste in dem Rohrnetz leichter erkennen.
Der neue Funkwasserzähler stellt zwei verschiedene technische Möglichkeiten der Datenübertragung bereit. Der eine technische Weg funktioniert über das Niedrigenergiefunknetz LoRaWAN. Spezielle Antennen („Gateways“) empfangen die LoRaWAN-Daten der Funkzähler und übertragen sie per Mobilfunk an das LoRaWAN-Portal.
LoRaWAN stellt einen wesentlichen Baustein für eine „Smart City“ dar. So funktionieren bereits Altglasbehälterfüllstände oder die Steuerung von Straßenbeleuchtung per LoRaWAN. Für die Zukunft sind auch Anwendungsfälle in Kombination mit einem Smart Home denkbar, beispielsweise die Übertragung von Rauchmelderdaten oder Einbruchmeldungen.
Da die Funkreichweite der Zähler aber aktuell über eine Distanz von maximal zwei Kilometern zuverlässig funktioniert und das Gateway-Raster in der Fläche noch nicht dicht genug ist, werden die Daten zunächst auch über die zweite technische Option der Funkwasserzähler mit Hilfe des „Drive-By-Verfahrens“ erfasst. Das heißt, die Funkdaten werden mit einem speziellen mobilen Computer im Vorbeifahren eingelesen.
Funkwasserzähler, die über das „Drive-By-Verfahren“ ausgelesen werden, sind schon seit mehreren Jahren erfolgreich im Einsatz. Bei beiden Verfahren werden die Daten verschlüsselt, eine personenbezogene Zuordnung ist bei der elektronischen Übertragung nicht möglich und ist somit datenschutzkonform.
Die weitere LoRaWAN-Entwicklung wird zunächst für die Gemeinde Nauheim forciert. Bei erfolgreicher Weiterentwicklung wird die Technik auf die Gemeinden Büttelborn und Trebur übertragen und kann unmittelbar genutzt werden.
Die Eichlaufzeit der Funkwasserzähler kann bis zu 12 Jahre betragen - doppelt so lange wie die Eichzeit bisheriger mechanischer Wasserzähler. Für den Kunden bleiben die Gebühren gleich.
28.08.2020
1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des Wasserwerks Gerauer Land vom 11.11.2015
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBI. S. 291), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBI. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. August 2018 (GVBI. S. 366), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBI. 2013, S.134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S.247) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Gerauer Land in der Sitzung am 04.12.2019 folgende Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen.
Artikel 1
§ 25 Benutzungsgebühren (3) wird wie folgt neu gefasst:
(3) Die Zusatzgebühr bemisst sich nach der Menge (m³) des zur Verfügung gestellten Wassers. Ist eine Messeinrichtung ausgefallen oder wird dem Verband bzw. einem Beauftragten der Zutritt zu den Messgeräten verweigert oder ist das Ablesen der Messeinrichtung aus sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht erfolgt, schätzt der Verband den Verbrauch nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Benutzungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Frischwasser
Netto 1,42 €
7 % USt 0,10 €
Brutto 1,52 €
Die Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.
Groß-Gerau, den 04.12.2019
Der Vorstand des Zweckverbandes
Wasserwerk Gerauer Land
gez. Jan Fischer, Bürgermeister
(Verbandsvorsitzender)