Funkwasserzähler

Allgemeine Kundeninformation

Die Digitalisierung schreitet auch in der Wasserwirtschaft voran und bietet uns viele Möglichkeiten, unseren Service und die Wirtschaftlichkeit weiter zu verbessern.

Hierzu werden wir ab dem Jahr 2021 im Zuge des Eichwechsels für Sie sukzessive auf digitale Funkwasserzähler umstellen. Mit den neuen, verschleißfreien Zählern können dann zukünftig die Zählerstände ausgelesen werden, ohne dass jemand hierzu Ihr Haus betreten muss.

Die Zählerstände der Kunden mit Funkwasserzählern werden zukünftig jährlich im Monat Dezember ausgelesen. Der Zeitraum bzw. die Kalenderwoche der Auslesung wird zu Ihrer Information rechtzeitig auf unserer Homepage und über Bekanntmachungen veröffentlicht.

Die Umstellung auf die digitalen Funkwasserzähler in unserem Verbandsgebiet erfolgt im Zeitraum der nächsten 6 Jahre. Kunden, die im Jahr 2021 umgestellt werden, erhalten vor der Zählerwechslung eingehende weitere Informationen.

Durch den Beschluss der Verbandsversammlung am 09.12.2020 sind erforderliche Anpassungen der Wasserversorgungssatzung (WVS) in Form der
3. Änderungssatzung zur WVS vom 02.12.2015 am 01.01.2021 in Kraft getreten.

 

Kundeninformation elektronische Wasserzähler

Das Wasserwerk Gerauer Land stellt ab dem Jahr 2021 von mechanischen Wasserzählern auf moderne elektronische Wasserzähler um. Die Umstellung erfolgt sukzessive in den nächsten 6 Jahren im Eichturnus. Mit der Umstellung ergeben sich einige Änderungen über die wir Sie mit der allgemeinen Kundeninformation über elektronische Funkwasserzähler (Stand 15.07.2021) und der Kundeninformation elektronische Wasserzähler für den Typ QALCOSONIC W1 (Stand: 02.03.2021, V2) informieren möchten.

Bevor wir Ihren Wasserzähler mit einem elektronischen Funkwasserzähler ersetzen, erhalten Sie ein Kundenanschreiben, das zu den Neuerungen informiert.
Ein Muster finden Sie hier.

 

Fragen und Antworten (FAQ) Funkwasserzähler

 

 

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und verarbeiten diese im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen. Personenbezogene Daten im Sinne dieser Information sind sämtliche Informationen, die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen können.

Anhand der nachfolgenden Informationen möchten wir bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns aufklären. Weiterführend möchten wir Ihnen einen Überblick über die Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und auf welche Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den beantragten bzw. vereinbarten Leistungen.

Datenschutzhinweise Wasserwerk Gerauer Land, gültig ab 17.03.2021

 

Datenschutzhinweise zu Funkwasserzählern

Die Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Einsatz funkauslesbarer Wasserzähler sind in der Information zur Datenverarbeitung nach Art. 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt.

In sämtlichen Fällen, in denen weniger als drei Wohneinheiten über einen Hauswasserzähler versorgt werden, ist diese Information an die im Sinne der DSGVO betroffene Person auszuhändigen.

Als "Betroffene" zählen in diesem Zusammenhang die jeweiligen Wasserabnehmer und somit die Bewohner des jeweils versorgten Objektes. Die Pflicht zur Weitergabe der Datenschutzhinweise obliegt gemäß Satzung dem Anschlussinhaber.

Daher bitten wir Sie als Eigentümer, Verwalter, bzw. Kunde deshalb in sämtlichen Fällen, in denen weniger als drei private Wohneinheiten versorgt werden, die Information zur Datenverarbeitung nach Art. 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem Einsatz funkauslesbarer Wasserzähleran an die gemäß DSGVO Betroffenen weiterzuleiten.

Vielen Dank!