Funkwasserzähler
Allgemeine Kundeninformation
Die Digitalisierung schreitet auch in der Wasserwirtschaft voran und bietet uns viele Möglichkeiten, unseren Service und die Wirtschaftlichkeit weiter zu verbessern.
Hierzu werden wir ab dem Jahr 2021 im Zuge des Eichwechsels für Sie sukzessive auf digitale Funkwasserzähler umstellen. Mit den neuen, verschleißfreien Zählern können dann zukünftig die Zählerstände ausgelesen werden, ohne dass jemand hierzu Ihr Haus betreten muss.
Die Zählerstände der Kunden mit Funkwasserzählern werden zukünftig jährlich im Monat Dezember ausgelesen. Der Zeitraum bzw. die Kalenderwoche der Auslesung wird zu Ihrer Information rechtzeitig auf unserer Homepage und über Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Umstellung auf die digitalen Funkwasserzähler in unserem Verbandsgebiet erfolgt im Zeitraum der nächsten 6 Jahre. Kunden, die im Jahr 2021 umgestellt werden, erhalten vor der Zählerwechslung eingehende weitere Informationen.
Durch den Beschluss der Verbandsversammlung am 09.12.2020 sind erforderliche Anpassungen der Wasserversorgungssatzung (WVS) in Form der
3. Änderungssatzung zur WVS vom 02.12.2015 am 01.01.2021 in Kraft getreten.
Kundeninformation elektronische Wasserzähler
Das Wasserwerk Gerauer Land stellt ab dem Jahr 2021 von mechanischen Wasserzählern auf moderne elektronische Wasserzähler um. Die Umstellung erfolgt sukzessive in den nächsten 6 Jahren im Eichturnus. Mit der Umstellung ergeben sich einige Änderungen über die wir Sie mit der allgemeinen Kundeninformation über elektronische Funkwasserzähler (Stand 15.07.2021) und der Kundeninformation elektronische Wasserzähler für den Typ QALCOSONIC W1 (Stand: 02.03.2021, V2) informieren möchten.
Bevor wir Ihren Wasserzähler mit einem elektronischen Funkwasserzähler ersetzen, erhalten Sie ein Kundenanschreiben, das zu den Neuerungen informiert.
Ein Muster finden Sie hier.
Fragen und Antworten (FAQ) Funkwasserzähler
Der Einsatz von auslesbaren Funkwasserzählern ermöglicht eine deutlich effektivere Zählerablesung. Hierbei werden Zählerdaten ohne das Risiko von Ablese- und Übermittlungsfehlern tagesgenau gewonnen. Ihre Abrechnung wird stichtagsgenau ausgewiesen.
Eine erhöhte Lebensdauer sowie eine längere Eichgültigkeit ist beim Einsatz der elektronischen Funkwasserzähler ebenso gegeben. Ein weiterer Pluspunkt liegt in der Betriebssicherheit sowie in der Verbesserung der technischen Netzüberwachung des Rohrnetzes.
Die Eichfrist des in Ihrem Haus verbauten Wasserzählers ist abgelaufen. In diesem Zug wird der bisher verbaute mechanische Wasserzähler durch einen elektronischen Wasserzähler ersetzt.
Der Wasserzählerwechsel wird im Jahr 2021 über unseren Dienstleister, die Firma enwas GmbH, Kirchheimbolanden, schriftlich angekündigt und ausgeführt. Selbstverständlich arbeitet die Firma enwas GmbH unter Einhaltung aller der bis dato geltenden Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.
Neben der Ankündigung des anstehenden Wasserzählerwechsels erhalten Sie eine Kundeninformationen über den neu bei Ihnen verbauten elektronischen Zähler sowie eine Information zur Datenverarbeitung nach Art. 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ca. 4 Wochen später wird sich die Firma enwas GmbH erneut mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen einen Termin für den Zählerwechsel zu vereinbaren. Der Wasserzählerwechsel erfolgt unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Selbstverständlich können sich die Mitarbeiter der Firma enwas GmbH ausweisen.
Der Einsatz von Ultraschallwasserzählern bietet viele Vorteile gegenüber mechanischen Zählern. Angefangen beim extrem großen Messbereich bis hin zur integrierten Kommunikation über wMBus OMS und/oder LoRaWAN zur Zählerstandserfassung und Abrechnung.
Eine Ablesung direkt am Wasserzähler im Haus ist zukünftig nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Terminvereinbarungen für Ablesungen oder der Aufwand für Selbstablesungen entfallen ebenso wie Nachablesungen wegen der Übermittlung falscher Werte.
Die Zähler können auch Betriebsmeldungen bei Störungen übertragen.
Ein Display infomiert über die vorliegende Warnmeldungen, sodass der Kunde zeitnah handeln kann. So können beispielsweise Leckagen oder Schleichwasserverluste frühzeitig erkannt sowie Wasserverluste vermieden werden.
Die elektronischen Wasserzähler bieten zudem eine deutlich längere Lebensdauer als die bisher eingesetzen mechanischen Wasserzähler, sodass die Wechselfristen der Zähler um mehrere Jahre verlängert werden können.
Elektronische Wasserzähler besitzen anders als ein mechanischer Zähler keine beweglichen Teile. Infolgedessen sind elektronische Wasserzähler verschleißfrei und behalten ihre extrem hohe Genauigkeit während der gesamten Lebensdauer.
Der Zähler ist batteriebetrieben. Diese Batterie versorgt das Messsystem als auch die Funkeinheit für mehr als 12 Jahre mit Strom.
Die elektromagnetische Strahlung des Systems ist auf Grund dieser technischen Gegebenheiten im Vergleich zu anderen Hochfrequenzfunkquellen wie z.B. Radio, Funk- oder Mobiltelefonie oder Fernsehen äußerst gering und liegt weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
Die maximale Sendeleistung beträgt nur 0,01 Watt bei einer Frequenz von 868 MHz. 99,9 Prozent des Tages wird dabei nicht gesendet, da die Übertragung eines Telegramms für das Drive-by-Verfahren nur maximal 16 Millisekunden dauert.
Zum Vergleich: Schon ein einminütiges Telefonat mit einem Mobiltelefon übertrifft die Strahlendosis, die der Wasserzähler in der gesamten Einsatzzeit aussendet.
Einmal jährlich werden die Abrechnungsdaten (Zählernummer und aktueller Zählerstand), die anstehenden Fehlercodes (Trockenlauf, Fließrichtungswechsel, usw. ) und die Zählerbetriebsdaten (z.B. Batteriestand) über LoRa-Funksignale oder hilfsweise mit dem Drive-by-Verfahren per Funk an die Funkauslesegeräte bzw. ans Rechenzentrum gesendet.
Ist zukünftig in Gebieten unserer Wasserversorgung wie z.B. einzelnen Ortsteilen oder Straßenzügen - wir sprechen hier von Bilanzzonen - eine ausreichende Anzahl der neuen Zählergeneration verbaut und eine ausreichende Infrastruktur für LoRa geschaffen, wird sukzessive auf den Funkstandard „LoRa“ umgestellt. „LoRa“ steht für LongRange (große Reichweite) und kann über große Distanzen mit geringem Stromverbrauch kommunizieren. Bei diesem Verfahren wird bis zu viermal täglich vom Zähler ein Telegramm mit Verbrauchsdaten versendet, welches wir über Antennenstandorte (Gateways) empfangen können. Diese Daten nutzen wir zur Netzüberwachung, indem wir sie auf der Ebene der Bilanzzonen (Gemeinde/Ortsteil/Straßenzug) zusammenfassen. Der so ermittelte Gesamtverbrauch einer Bilanzzone kann dann der in diese Bilanzzone abgegebenen Wassermenge gegenübergestellt und Differenzen können so zeitnah ermittelt werden.
Im Rahmen dieser modernen Netzüberwachung werden keine Verbrauchswerte von einzelnen Wasserzählern ausgewertet. Lediglich einmal jährlich wird für die Verbrauchsabrechnung der Zählerstand in das Abrechnungssystem zur Erstellung der Vebrauchsabrechnung übertragen. Darüber hinaus ist es auf diese Weise ebenso einfach möglich, auf Kundenwunsch eine Zwischenabrechnung zu erstellen.
Neben diesen beiden Verfahren kann es in bestimmten Fällen notwendig sein, umfangreichere im Zähler gespeicherte Daten zu verarbeiten. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie eine Leckageprüfung in Ihrer Liegenschaft wünschen, weil ein entsprechender Fehlercode übermittelt wurde oder wenn Unstimmigkeiten über die Abrechnung des Wasserverbrauchs geklärt werden sollen. Diese zusätzlichen Daten können nur direkt vor Ort am Zähler und dürfen nur im Beisein und mit Zustimmung des Betroffenen ausgelesen werden.
Eine über diese Verarbeitungen hinausgehende Verbrauchsanalyse einzelner Wasserzähler findet nicht statt.
Die Daten des Funkwasserzählers werden turnusgemäß in der Regel einmal jährlich zum Zweck der Abrechnung ausgelesen. Darüber hinaus werden die Daten aller FWZ in Summe anlassbezogen z.B. zur Netzanalyse regelmäßig registriert.
Das Wasserwerk Gerauer Land hat sich für das Modell QALCOSONIC W1 des Herstellers AXIOMA entschieden.
Das Datenblatt zum Ultraschall-Wasserzähler QALCOSONIC W1 gibt weitere Informationen zum verbauten Wasserzähler.
Leckageanzeige | Durchfluss > 40 l/h (0,040 m³/h) über 24 h |
Rohrbruchanzeige | Durchfluss > 800 l/h (0,800 m³/h) über 1 h |
Warnanzeige | bei Fließrichtungswechsel, Temperatur <= 3° Celsius (zeitunabhängig) |
Stand: 02.03.2021
Auch wenn die Anschaffung von Funkwasserzählern zunächst teurer ist, ist mit einer Erhöhung der Grundgebühr aufgrund der Umstellung nicht zu rechnen.
Durch die Vorteile der Funkwasserzähler entfallen oder reduzieren sich andere Kosten (z. B. Ablesung, Turnustausch nach 6 Jahren), was letztlich über die Einsatzdauer der Zähler die höheren Anschaffungskosten ausgleicht.
Grundsätzlich können Sie den Einbau eines Funkwasserzählers nicht verweigern. Wir verweisen hierzu auf Artikel 3 der 3. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2015.
Gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht Ihnen aber unter bestimmten Umständen das Recht zu, der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Sie müssen hierzu die Gründe für Ihren Widerspruch darlegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben müssen.
Sofern nach Interessensabwägung Ihrem Widerspruch stattzugeben ist, kann an Ihrem Zähler ggf. das Funkmoduk deaktiviert werden.
Die betroffene Person hat gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter Einsatz eines Funkwasserzählers einzulegen. Dabei handelt es sich nicht um ein bedigungsloses Widerspruchsrecht. Die betroffene Person hat die Gründe für den Widerspruch darzulegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben müssen. Betroffene Personen im Sinne von Art. 21 DSGVO und damit widerspruchsberechtigt können nur Personen sein, die in der über den Funkwasserzähler versorgten Wohneinheit leben, unabhängig davon, wer Anschlussnehmer/Vetragspartner des Wasserwerks Gerauer Land ist. Im Rahmen einer Interessenabwägung kann einem Widerspruch nur stattgegeben werden, wenn keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung durch den Wasserversorger vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen.
Betroffen und damit widerspruchsberechtigt gemäß Art. 21 DSGVO sind alle Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Im Falle der Funkwasserzähler sind das in Hessen ausschließlich solche Personen, die in einer Wohneinheit leben, die entweder alleine über einen Zähler oder gemeinsam mit einer zweiten Wohneinheit über einen Zähler versorgt wird.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig.
Bei einer Datenübertragung werden lediglich diejenigen Daten übertragen, die zur Verbrauchsabrechnung bzw. zur zuverlässigen Wassernetzanalyse und -steuerung notwendig sind.
Durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleisten wir ein hohes Niveau an Datensicherheit.
Die Datenübertragung erfolgt durch eine 128-Bit-AES-Verschlüsselung. Jeder Zähler hat einen individuellen 32-stelligen Verschlüsselungscode, der nicht für Dritte zugänglich ist.
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und verarbeiten diese im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen. Personenbezogene Daten im Sinne dieser Information sind sämtliche Informationen, die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen können.
Anhand der nachfolgenden Informationen möchten wir bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns aufklären. Weiterführend möchten wir Ihnen einen Überblick über die Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und auf welche Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den beantragten bzw. vereinbarten Leistungen.
Datenschutzhinweise Wasserwerk Gerauer Land, gültig ab 17.03.2021
Datenschutzhinweise zu Funkwasserzählern
Die Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Einsatz funkauslesbarer Wasserzähler sind in der Information zur Datenverarbeitung nach Art. 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt.
In sämtlichen Fällen, in denen weniger als drei Wohneinheiten über einen Hauswasserzähler versorgt werden, ist diese Information an die im Sinne der DSGVO betroffene Person auszuhändigen.
Als "Betroffene" zählen in diesem Zusammenhang die jeweiligen Wasserabnehmer und somit die Bewohner des jeweils versorgten Objektes. Die Pflicht zur Weitergabe der Datenschutzhinweise obliegt gemäß Satzung dem Anschlussinhaber.
Daher bitten wir Sie als Eigentümer, Verwalter, bzw. Kunde deshalb in sämtlichen Fällen, in denen weniger als drei private Wohneinheiten versorgt werden, die Information zur Datenverarbeitung nach Art. 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem Einsatz funkauslesbarer Wasserzähleran an die gemäß DSGVO Betroffenen weiterzuleiten.
Vielen Dank!